Der im Rahmen des RedTube-Skandals bekannt gewordene ehemalige Rechtsanwalt Thomas Urmann muss Schadenersatz leisten. Urmann wurde bundesweit bekannt, nachdem er im Jahr 2013 mehrere Zehntausend Internetnutzer wegen offenbarer Urheberrechtsverletzungen im Rahmen eines Aufrufs der Internetseite RedTube mit Abmahnungen überzogen hatte.
Insgesamt verschickte seine frühere Rechtsanwaltskanzlei “Urmann + Collegen“ rund 36.000 Abmahnungen.
201 Euro Schadensersatzanspruch durch Amtsgericht zugesprochen worden
Der Kläger erhielt vom Amtsgericht Regensburg (Aktenzeichen 3 C 451/14) 201,71 Euro an Schadenersatz zugebilligt. Gefordert hatte der Kläger indes 416,50 Euro. Urmann verlor zwischenzeitlich seine Zulassung als Rechtsanwalt und gründete im Zuge der Abwicklung seiner ehemaligen Rechtsanwaltskanzlei die Vermögensverwaltung “ Z9 Verwaltung-GmbH“. Der Gegenstandswert der Klage belief sich nach Angaben des Amtsgerichts Regensburg auf rund 1000 Euro. Das rechtskräftige Urteil kann durch Rechtsmittel nicht weiter angegriffen werden.
Geld nicht einzutreiben?
Fraglich bleibt allerdings, ob Thomas Urmann die Forderungen tatsächlich begleichen wird. Da der frühere Rechtsanwalt selbst bei der Verhandlung nicht anwesend war und sein derzeitiger Aufenthaltsort auch nicht geklärt ist, bleibt fraglich, ob die Forderungen jemals vom ehemaligen Abmahn-Anwalt eingefordert werden können. Insbesondere ist über die finanzielle Situation von Urmann nichts weiter bekannt. Unter anderem gab es Verfahren wegen Insolvenzverschleppung, in denen der frühere Rechtsanwalt ebenfalls zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurde. In jedem Fall dürfte am Ende zumindest ein moralischer Sieg der Abgemahnten zu Buche stehen.