Der Gründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, Julian Assange, ist gegen seinen Auslieferungsbeschluss in Berufung gegangen.
Nachdem das höchste englische Gericht, der „Supreme Court“, die Ausweisung genehmigte, schien das weitere Schicksal von Assange bereits besiegelt.
Anwälte greifen Teile der Urteilsbegründung an
Nun hat sich Assange ein wenig Zeit verschafft, denn er ist doch noch in Berufung gegangen. Das Berufungsschreiben weist insgesamt 18 Seiten auf. Wie die Tageszeitung „The Guardian“ mitteilt, greifen Assanges Anwälte die Teile der Urteilsbegründung an, die in der mündlichen Verhandlung überhaupt nicht vom Gericht aufgegriffen wurden. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob das Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft einen Europäischen Haftbefehl erlassen darf.
Julian Assange soll zwei Frauen vergewaltigt haben
Assange wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Sommer 2010 in Schweden zwei Frauen sexuell missbraucht zu haben. Julian Assange bestreitet dies und wirft insbesondere den USA politisch motivierte Handlungen vor, um in zu diskreditieren. Sollte auch die Berufungsinstanz die Ausweisung von Assange bestätigen, bliebe Julian Assange nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der Angeklagte wurde vor rund anderthalb Jahren verhaftet und muss seitdem in Hausarrest leben und eine elektronische Fußfessel tragen. Sollte Assange nach Schweden ausgeliefert werden, dürfte der juristische Streit dort in eine neue Runde gehen.