Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am gestrigen Mittwoch eine Entscheidung der EU-Kommission, die diese im Jahre 2004 gegen Microsoft erließ, bestätigt.
Die EU-Kommission hatte im Jahre 2004 festgestellt, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung im Sinne eines Quasi-Monopols missbräuchlich ausgenutzt hat. Aus diesem Grunde erließ die EU-Kommission damals ein Zwangsgeld von 899 Millionen Euro gegen Microsoft.
Microsoft bremste Konkurrenz aus
Microsoft unterließ es unter anderem damals, der Konkurrenz Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine Interoperabilität zwischen den Konkurrenzprodukten und den Produkten der Redmonder Softwareschmiede notwendig waren. Die EU-Kommission bestand darauf, dass Microsoft die Informationen bereitstellen müsse. Microsoft indes ließ eine von der EU-Kommission gesetzte Frist verstreichen. Deshalb ging der Fall an den EuGH.
Microsoft: EU-Kommission Fehlbeurteilung vorgeworfen
Microsoft selbst brachte am 09. Mai 2008 eine Klage gegen die EU-Kommission beim EuGH ein. Insbesondere wurde der Kommission eine Fehlbeurteilung unterstellt und der Antrag auf Zwangsgeld wurde seitens Microsoft zurückgewiesen.
EuGH wies Argumente von Microsoft zurück – Zwangsgeld abgesenkt
Der EuGH wies nunmehr nicht nur den Antrag gegen das Zwangsgeld ab, sondern auch die von Microsoft dargelegten Gegenargumente. Allerdings billigte der EuGH die Absenkung des Zwangsgeldes. Microsoft muss nun „nur“ noch 860 Millionen Euro bezahlen. Das Urteil des EuGH trägt das Aktenzeichen T-167/08.