Nach Berichten der „Frankfurter Rundschau“ hat die schwedische Regierung dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange zugesichert, dass er nicht an die USA ausgeliefert wird, sofern ihm dort die Todesstrafe drohen würde.
Dies sagte die stellvertretende Direktorin für Strafsachen und Internationale Zusammenarbeit des schwedischen Justizministeriums, Cecilia Riddselius gegenüber der „Frankfurter Rundschau“.
Schweden liefert nicht bei drohender Todesstrafe aus
Zudem sagte Riddselius, dass eine Auslieferung an die USA nur unter strengen Auflagen möglich sei. Eine der Vorgaben sei es eben, dass Assange nicht die Todesstrafe drohen würde. Dies würde sich allein schon aus der von Schweden unterzeichneten Grundrechte-Charta der Europäischen Union und hier speziell aus dem Artikel 19 Absatz 2 ergeben, so Riddselius weiter.
Grundrechte-Charta der EU als Grundlage
Auch Großbritannien hat diese Grundrechte-Charta unterzeichnet. Außerdem darf eine Abschiebung nur dann erfolgen, wenn die Straftat in Schweden selbst mit einer Haftstrafe von über einem Jahr sanktioniert werden würde. Allerdings haben sowohl Großbritannien als auch Schweden bisher noch keinen Auslieferungsantrag aus den USA erhalten.
Julian Assange: Staatsfeind Nummer 1 in den USA
Julian Assange hatte vor einigen Tagen vom Balkon der ecuadorianischen Botschaft Gesprächsbereitschaft in Richtung der schwedischen Behörden signalisiert. Ob die Aussage Riddselius als erstes Zugeständnis an Assange zu werten ist, ist jedoch schwer abzuschätzen. Assange ist in Schweden wegen eines angeblichen Vergewaltigungsdeliktes angeklagt. In den USA wird Assange wegen Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen auf WikiLeaks als eine Art Staatsfeind Nummer 1 angesehen.