Großbritannien setzt EU-Richtlinie zum Nutzertracking um

admin
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Großbritannien hat Teile der EU-Richtlinie 2009/136EG, welche Regelungen zum Nutzertracking betrifft, aktuell umgesetzt.

Grossbritannien-EU-Richtlinie

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Viele EU-Staaten hatten Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt

Die Richtlinie 2009/136/EG ist eine Fortentwicklung der EU-Richtlinie 2002/22/EG. Ursprünglich sollte die Richtlinie bis zum 25. Mai 2011 umgesetzt worden sein. Viele EU-Staaten hatten jedoch, wie zuletzt Großbritannien, die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Dienstebetreiber, der Informationen auf einem PC des Nutzers abspeichern will, dessen Erlaubnis hierzu benötigt. Der Nutzer muss zudem eindeutig über den Sinn und Zweck der Abspeicherung der Daten informiert werden.

Großbritannien: Bei Nichtbefolgung der Richtlinie drohen empfindliche Geldbußen

In Großbritannien wurde nunmehr mit der Überwachung der Einhaltung der Richtlinie das Informations Commissioner’s Office beauftragt. Zukünftig sollen Firmen, welche die EU-Richtlinie nicht umsetzen, mit Strafen von bis zu 500000 britischen Pfund rechnen müssen. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie bisher ebenfalls, wie zuvor in Großbritannien, nur zum Teil umgesetzt.

EU-Richtlinie 2009/136/EG: Keine unmittelbare Rechteentfaltung für EU-Bürger

Die EU-Richtlinien gelten als Sekundärrechtsakte der Europäischen Gemeinschaft. Im Klartext bedeutet dies, dass die Richtlinien auf die einzelnen EU-Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Dies erfolgt erst durch die Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinie in nationales Recht. Die EU-Mitgliedsländer haben sich zum Zeitpunkt des Beitritts zur EU zur Umsetzung der Richtlinien verpflichtet. Bei Nichtbefolgung drohen dem EU-Mitgliedsland zum Teil erhebliche Geldbußen.

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