Neues Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung soll in Kraft treten: Seit 2009 gilt das bisherige „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“.
Die Bundesregierung arbeitet nun offenbar an einer Gesetzesnovelle, die den Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung noch besser schützen soll.
Verhängte Strafzahlungen nahmen 2011 um das 15-fache zu
Insgesamt ging die Meldung von Verstößen gegen das Verbot von unerlaubten Werbeanrufen zurück. Die Bundesnetzagentur verhängte jedoch im Jahr 2011 Strafzahlungen, die um das 15-fache höher waren als die im Jahr zuvor verhängten Strafen. Bereits seit längerem fordern Verbraucherschützer eine Verschärfung der Gesetzesregelung, um die Verbraucher vor unlauteren Werbeanrufen besser schützen zu können.
Gesetzesentwurf: Verträge zusätzlich schriftlich abschließen
Insbesondere der telefonische Abschluss von Gewinnspielverträgen wird häufig seitens der Verbraucherschützer kritisiert. Der neue Gesetzesentwurf besagt, dass die Verträge zusätzlich auch schriftlich abgeschlossen werden müssen. Der Vertrag muss zudem mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen werden. Insbesondere ältere Menschen sollen dadurch besser geschützt werden, da diese oftmals am Telefon regelrecht „überrumpelt“ werden und zum Abschluss eines Vertrages genötigt werden. Als weitere Maßnahme zum Schutz der Verbraucher wird eine Erhöhung der Strafzahlungen ins Auge gefasst. Demnach sollen zukünftig Strafen von bis zu 300000 Euro fällig werden, anstatt der bisher geltenden 50000 Euro. Der Gesetzesentwurf wird jedoch auch auf das Inkassowesen und die dabei zum Teil unlauteren Methoden ausgeweitet.