Gericht schiebt Abmahnanwälten Riegel vor

Techtix
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Rechtsanwälte verdienen zuweilen sehr gutes Geld damit, Privatbürger für das illegale Herunterladen von Filmen oder Software abzumahnen.

Gericht schiebt Abmahnanwaelten Riegel vor

Oftmals verlangen die Abmahn-Anwälte hierfür horrende Summen.

Amtsgericht Hamburg fällte verbraucherfreundliches Urteil

Das Hamburger Amtsgericht hat diesem Abmahn-Wahnsinn nun ein Riegel vorgeschoben. Wer zukünftig ein Urheberrechts-Verstoß im Internet begeht, soll lediglich bis zu 155,30 Euro bezahlen müssen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag mitteilte, veröffentlichte das Hamburger Amtsgericht hierzu einen entsprechenden Beschluss unter dem Aktenzeichen 31 a C 109/13. In aller Regel mussten bislang Privatleute neben den Gebühren für den eigentlichen Urheberrechtsverstoß auch hohe Anwaltskosten bezahlen. Dadurch kamen vielfach Rechnungen von über 1000 Euro zustande.

Zukünftig lediglich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von rund 150 Euro zulässig

Die hierfür aufzuwendenden Kosten deckelte das Amtsgericht Hamburg nunmehr auf nur 155,30 Euro. Das Gericht schrieb in seiner Begründung, dass die Abgemahnten lediglich die “erforderlichen Aufwendungen“ begleichen müssten. Das Amtsgericht bezieht sich in seinem Beschluss auf eine am 28. Juni beschlossene Gesetzesänderung zum Urheberrecht. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, hat das Amtsgericht Hamburg den Inhalt des Gesetzes zur Grundlage seines Beschlusses gemacht. Das Gericht wertete hierbei den vom Gesetzgeber gewünschten Inhalt des Gesetzes als bereits jetzt relevant. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber die entsprechende Änderung für angemessen und erforderlich hielt und die Gerichte hierzu entsprechende Änderungen bereits jetzt übernehmen könnten.

Bsp. Bild: cc/Jose Nadie

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