Facebook weist Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Börsengang weiterhin zurück.
Facebook: Im Rahmen des Gesetzes gehandelt
Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat Facebook Manipulationsvorwürfe zurückgewiesen. Wie aus einem Antrag von Facebook an ein New Yorker Bundesgericht hervorgeht, will das Soziale Netzwerk im Rahmen des gesetzlich möglichen gehandelt haben, was den Börsengang betrifft.
Kläger: Nur unzureichend informiert
Die Kläger indes argumentieren, dass Facebook seine Umsatzprognose kurz vor dem Börsengang nach unten korrigierte und dies nur wenigen auserwählten Investoren vorab mitgeteilt habe. Facebook hält den Klägern indes vor, dass in dem Börsenprospekt durchaus vor möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Börsengang, insbesondere vor sinkenden Kursen gewarnt wurde.
Soziale Netzwerk hält NASDAQ für mitschuldig
Facebook hält aber auch die Technologiebörse NASDAQ für mitschuldig, da diese am Tag des Börsenganges über technische Probleme klagte. Durch die technischen Probleme habe die Technologiebörse eine automatisierte Verkaufswelle ausgelöst, die der Facebook-Aktie dann hinsichtlich des Kurses zusetzte. Mittlerweile sind rund 40 Klagen gegendas Soziale Netzwerk anhängig. Wenn es nach dem Sozialen Netzwerk selbst ginge, würden die Verfahren zu einem Verfahren gebündelt und vor einem New Yorker Gericht verhandelt. Ob das Soziale Netzwerk dauerhaft mit seinem Börsengang als Erfolgsmodell gefeiert werden kann oder ob es sich am Ende als großer Flop herausstellt, bleibt indes weiter abzuwarten. Die Kleinaktionäre indes müssen auf bessere Zeiten hoffen. Der aktuelle Kurs der Facebook-Aktie notiert bei rund 25 Euro.