Darf das Einwohnermeldeamt zukünftig Daten ohne Einwilligung verkaufen?

Techtix
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Im Juni hatte der Bundestag das neue Meldegesetz verabschiedet. Dieses vereinfacht die Datenweitergabe zum Zweck der Werbung.

Einwohnermeldeamt-Daten

Das neue Gesetz soll 2014 in Kraft treten, der Bundesrat muss jedoch noch zustimmen. Das neue Gesetz ermöglicht die vereinfachte Datenweitergabe an sogenannte Adresshändler.

Zukünftig müssen Bürger explizit einer Datenweitergabe widersprechen

Demnach darf das Einwohnermeldeamt zukünftig Angaben zum Familiennamen, zum Vornamen zum akademischen Grad sowie Anschriften und Todesdaten weitergeben. Eine Einwilligung der Bürger ist hierfür nicht notwendig. Die Bürger können jedoch gegen die Datenweitergabe Widerspruch einlegen. Bei den meisten Meldeämtern gibt es zukünftig entsprechende Hinweise auf der jeweiligen Webseite. Die Bürger können vom Amt eine Auskunft erhalten, an wen die Daten weitergeben wurden. Das neue Gesetz steht genaugenommen im klaren Widerspruch zu den Datenschutzgesetzen vieler Länder.

Landet das Meldegesetz in Karlsruhe?

Ob es zu möglichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird, sollte das Gesetz in Kraft treten, ist derzeit noch nicht bekannt. Kritiker äußern beispielsweise, dass Stalker über Dritte an sensible Daten kommen könnten. Auch andere Kriminelle könnten über illegale Adresshändler so an sensible Daten von Bürgern kommen. Das Gesetz trägt in großen Teilen die Handschrift der FDP. Ob jedoch auch die Daten der Abgeordneten und deren Familie von dem Gesetz umfasst werden oder ob diese gleich bei der Abstimmung einen Widerspruchzettel ausfüllen werden, ist derzeit nicht bekannt.

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