Vor mehr als zwei Jahren startete die Deutsche Post AG den E-Postbrief.
Trotz zahlreicher Werbemaßnahmen seitens der Post konnte sich die elektronische Variante des Briefes nie richtig durchsetzen.
E-Postbrief: Schon über zwei Jahre alt
Nun reagiert das Unternehmen auf den niedrigen E-Postbriefabsatz und ändert die AGB entsprechend ab. Die Folge, die Sicherheitsmerkmale verschwinden in großen Teilen. Ab dem 25. September 2012 wird eine Verschlüsselung eigener Nachrichten sowie das Beantragen von persönlichen Signaturen nicht mehr wie bisher möglich sein.
Kontakt zu Behörden über E-Postbrief nicht rechtsgültig?
Die Post hatte insbesondere zuvor damit geworben, dass elektronische Briefe wie ein normaler Brief auch den Kontakt zu Behörden herstellen können und ein elektronischer Rechtsverkehr somit möglich ist. Nun schreibt die Post in ihren AGB: „Es liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers zu prüfen, inwiefern die angebotenen Dienste geeignet sind, etwaige angestrebte Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen ihm und anderen Nutzern beziehungsweise Kommunikationspartnern herbeizuführen, insbesondere auch, inwiefern es zulässig ist, die angebotenen Dienste in diesem Verhältnis zu nutzen“.
E-Postbrief: Nur noch kostenpflichtige E-Mail?
Durch die abgewandelten AGB sowie dem Eingeständnis, dass der E-Postbrief keinen Ersatz für den normalen Brief darstellt, verkommt dieser nunmehr zu einer kostenpflichtigen E-Mail. Insofern dürfte das Ende des E-Postbriefes damit besiegelt sein. Man könnte es auch totalen Flop nennen.
Grafik: Henry Krasemann (re.) vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) überreicht das ULD Datenschutz-Gütesiegel an Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief (Mitte). Links im Bild ist Antonius Sommer, Geschäftsführer TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT).