Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Facebook erneut abgemahnt. Aus diesem Grunde wurde ein Unterlassungsverfahren eingeleitet. Facebook wurde daraufhin am 23. Februar durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt.
Facebook: 19 Passagen der AGB rechtswidrig?
Insgesamt werden 19 Passagen der aktuell geltenden Nutzungsbedingungen sowie die Datenrichtlinie von Facebook als juristisch fehlerhaft kritisiert. Am 30. Januar 2015 hatte das soziale Netzwerk die Datenrichtlinie sowie die Nutzungsbedingungen geändert. Bereits im Vorfeld gab es heftige Kritik seitens Verbraucherschützern.
Facebook wirklich kostenlos?
Auch das zuständige Verbraucherschutzministerium kritisierte die neuen Richtlinien von Facebook. Insbesondere die Tatsache, dass Nutzer zukünftig Klarnamen verwenden müssen und dass personenbezogene Daten für Werbezwecke weitergegeben werden dürfen, halten die Verbraucherschützer für rechtswidrig. Die Verbraucherschützer argumentieren damit, dass sich nicht sofort erschließen lasse, zu welchem Zweck wann welche Daten seitens Facebook verwendet würden. Auch die Voreinstellung bezüglich des Auffindens durch fremde Suchmaschinen wurde von Facebook bereits vorgegeben, ohne dass der Nutzer darauf irgendeinen Einfluss hätte. Auch den Werbeslogan “ Facebook ist und bleibt kostenlos“ wird seitens der Verbraucherschützer als irreführend kritisiert. Weil Facebook mit den Daten der Nutzer Gewinne macht, zahlen die Mitglieder des sozialen Netzwerks letztlich nicht mit Geld, sondern mit Ihrem guten Namen und den damit verbundenen Datensätzen. Facebook indes ist der Auffassung, dass es sich nicht an europäisches Recht halten müsse, da die Server und das Unternehmen selbst in den USA ansässig sind.