Bundestagsanhörung zu Two-Strikes Modellvarianten

admin
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Im Ausschuss „Neue Medien“ des Deutschen Bundestages forderte die Musikindustrie die Einführung eines Modells mit Warnhinweisen, ähnlich dem Two-Strikes-Modell für Filesharer.

Bundestag-Two-Strikes-Model

Die Internetprovider sowie Bürgerrechtler sehen die Pläne jedoch mit einem kritischen Auge.

Kritiker: Überwachungsmentalität

Die Kritiker befürchten, dass zukünftig Urheberrecht mittels Überwachungstechnik quasi auf privaten Wege durchgesetzt werden könnte. Die Anhörung erfolgte im Zuge der Urheberrechtsdebatte, welche im Ausschuss beraten wurde. Das Two Strikes-Verfahren sieht vor, dass User von ihrem Internetprovider bei einem illegalen Download eine E-Mail erhalten, in der strafrechtliche Schritte angekündigt werden, wenn der Download nicht unterbleibt. Im Wiederholungsfall droht den Nutzern eine Strafanzeige.

Experten: Vorschläge zum Two-Strikes-Verfahren unvereinbar mit deutschem Recht

Einige Experten sehen indes das Two Strikes-Verfahren nicht mit deutschem Recht vereinbar. So spricht das grundrechtlich verbriefte Telekommunikationsgeheimnis gegen eine Einführung dieser Rechtspraxis, so Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Andere Juristen sehen indes die Warnhinweise als grundgesetzlich durchaus vereinbar an. Die Provider indes lehnen eine Tätigkeit als Quasi-Hilfsscherif für die Musikindustrie derweil kategorisch ab.

Musikindustrie: Nur Ausgestaltung diskutabel

Die Musikindustrievertreter fordern jedoch eindringlich die Einführung der Warnhinweise. Die Musikindustrie sei zur Diskussion über die Ausgestaltung des Verfahrens bereit, grundsätzliche Kritik an dem Two-Strikes Modell ließ der Vertreter des Bundesverbandes der Musikindustrie in dem Bundestagsausschuss jedoch nicht gelten. Es liegt nun an der Politik, eine grundgesetzkonforme Lösung zu finden, die Internetnutzer und Musikindustrie gleichermaßen zufriedenstellt.

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