BGH-Urteil: Google muss „Autocomplete“ Suchvorschläge löschen

Techtix
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BGH-Urteil über „Google Autocomplete“ und „Google Suggest“ gefällt: Google muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) automatisierte Ergänzungen löschen, sofern sie die Rechte von Personen verletzen.

BGH-Urteil Google Autocomplete Google Suggest

Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem am 14. Mai 2013 verkündeten Grundsatzurteil (AZ: VI ZR 269/12).

BGH erließ Grundsatzurteil

Geklagt hatte ein Unternehmer. In dem konkreten Fall ergänzte die Suchmaschine von Google bei Eingabe des Namens die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“. Das Suchmaschinenunternehmen indes teilt mit, dass es die Begründung des Urteils für nicht nachvollziehbar hält. Stattdessen teilte Google mit, dass Nutzer bereits in der Vergangenheit mit einem Internetformular die Löschung bestimmter Kombinationen verlangen konnten. Dies gilt auch für die so genannte Vervollständigungsfunktion der Suchmaschine. Wie Google-Sprecher Kay Overbeck mitteilte, würde die automatische Suchfunktion lediglich Begriffe ergänzen, die im Netz häufig aufgerufen würden.

Google hält Urteilsbegründung für nicht nachvollziehbar

Aus diesem Grunde sei es nicht nachvollziehbar, dass Google für von Nutzern in der Suchmaschine eingegebene Suchbegriffe haftbar gemacht werden solle. Der BGH indes sah die Sache anders. Das Gericht verwies stattdessen darauf, dass auch technisch erzeugte Suchvorschläge gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen können. So könnten Nutzer den Eindruck bekommen, dass ein Zusammenhang zwischen den Begriffskombinationen hergestellt werden könnten. Aus diesem Grunde müssten Suchmaschinenbetreiber, wenn sie von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt würden, entsprechende Suchanfragen unterbinden. Der BGH gab den Fall nun erneut an das Oberlandesgericht (OLG) Köln zurück. Zuvor urteilte das OLG Köln zugunsten von Google. Das OLG Köln muss nun erneut prüfen, ob Rechte des Unternehmers wirklich verletzt wurden. Auch die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff (Bettina Wulff) hatte gegen Google geklagt. Bei der Suche nach ihrem Namen tauchten automatisch die Begriffe „Rotlicht“ beziehungsweise „Escort“ zu Bettina Wulff auf.

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