Mittlerweile gelten sie als legendär, gemeint sind die Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung.
Nun hat Apple vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein europaweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 7.7 von Samsung erwirkt. Der Sieg vor Gericht könnte sich jedoch als Rohrkrepierer entpuppen, denn Samsung hat im Falle des Galaxy Tab 10.1 N einen Erfolg verbuchen können.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Galaxy Tab 10.1 N darf vertrieben werden
Das Gericht betonte, wie damals schon das Landgericht Düsseldorf, dass sich das Galxy Tab 10.1 „hinreichend von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide“. Da das Galaxy Tab 7.7 mittlerweile als technisch veraltert gilt, dürfte der Sieg für Samsung höher wiegen als das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 7.7. Für das Galaxy Tab 7.7 gilt jedoch, anders als es noch das Landgericht Düsseldorf befand, ein EU-weites Vertriebsverbot. Hier liege nach Ansicht des Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsdesign vor. Deshalb gilt die Verfügung für alle 27 EU-Staaten.
Wirtschaftlicher Schaden für Samsung überschaubar
Der wirtschaftliche Schaden für Samsung dürfte sich allerdings im Rahmen bewegen, da mittlerweile auch weitere Nachfolgemodelle auf dem Markt sind. Für Apple indes dürfte damit ein weiterer Kratzer am Firmenimage hängenbleiben. Nicht das edle Design fällt in letzter Zeit auf, sondern die radikalkapitalistische Art und Weise mit der Apple versucht seine Gegner niederzumachen. Das Ganze erinnert ein wenig an die Scientology-Sekte. Auch diese hat einen alleinigen Machtanspruch.