Kim Schmitz: Hausdurchsuchung unzulässig gewesen

Techtix
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Wie die Zeitung „New Zealand Herald“ berichtet, hat das neuseeländische High Court den Durchsuchungsbefehl, der als Grundlage für eine anschließende Razzia gegen den Megaupload-Gründer Kim Schmitz diente, für unrechtmäßig erklärt.

Kim-Schmitz-Hausdurchsuchung

Dadurch könnte der Fall Kim Schmitz eine dramatische Wendung nehmen.

Richterin erklärte Datenbeschlagnahmung für unzulässig

Die für den Fall zuständige Richterin Helen Winkelmann erklärt in der 56-seitigen Gerichtsentscheidung, dass der Durchsuchungsbefehl zu allgemein gehalten war, deshalb sei ihm die Rechtskraft entzogen. Zudem wurde die Beschlagnahmung von 150 Terabyte Daten im Haus von Schmitz für unzulässig erklärt. Die Richterin vertrat zudem die Ansicht, dass die neuseeländische Polizei mit der Übergabe der Daten an das FBI ihre Kompetenzen überschritten habe.

Wendet sich das Blatt für Kim Schmitz?

Der Fall Kim Schmitz könnte durch die Gerichtsentscheidung nun eine völlig neue Richtung nehmen. Weil der erste Rechtsakt, auf dem der Zweite, nämlich die Razzia fußte, unzulässig war, dürfte im Nachgang auch der zweite Rechtsakt, also die Razzia ihre Rechtmäßigkeit verlieren. Selbst wenn es zu strafbaren Verhalten von Schmitz gekommen ist, könnte also allein aufgrund der formalen Unzulässigkeit Schmitz am Ende straffrei ausgehen. Ob dem so sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar, jedenfalls scheint sich das Blatt zugunsten des Megaupload-Gründers zu wenden. Die zuständige Richterin will bezüglich diverser Anträge der Verteidiger von Schmitz mit diesen am 4. Juli zu einer Unterredung zusammenkommen.

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