VG Wort: Drucker-und PC-Hersteller müssen zahlen – Die VG Wort hat in einem rund zehn Jahre lang andauernden Rechtsstreit gegen Drucker-und PC-Hersteller gewonnen.
Demnach müssen die Hersteller von Computer und Drucker mehrere Millionen Euro an die Verwertungsgesellschaft Wort nachzahlen.
Rechtsstreit dauerte zehn Jahre an
Hierbei handelt es sich um eine Urheberrechtsabgabe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe hierzu ein Grundsatzurteil gesprochen. Dadurch müssen Hersteller von Drucker und PCs mit Nachzahlungen in Millionenhöhe gegenüber der VG Wort rechnen. Die Verwertungsgesellschaft Wort erhebt für Werke beziehungsweise für die urheberrechtliche Überlassung von Werken (Bücher, E-Books, digitale Kopien etc.) Abgaben.
VG Wort ist die GEMA für Autoren
Die Autoren erhalten letztlich durch die Verwertungsgesellschaft Wort hierfür Tantiemen. Der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) kommt damit eine ähnliche Bedeutung zu wie der GEMA für Musiker. In dem Rechtsstreit hatte die VG Wort gegen die Unternehmen Hewlett-Packard, Canon, Fujitsu und Kyocera geklagt. Die Pflicht zur Vergütung bezieht sich dabei rückwirkend auf alle Geräte, die in der Zeit von 2001 bis 2007 in Deutschland verkauft wurden. Seit 2008 gilt ein Gesetz, das die Urheberrechtsabgabe auf neue verkaufte PCs und Drucker im vornherein vorsieht. Erst im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Zuschläge auf den Verkaufspreis für Drucker und PCs als rechtmäßig erklärt. Da Drucker ebenfalls dazu geeignet sind, Vervielfältigungen im Sinne von Kopien anzufertigen, ist die Urheberrechtsabgabe insofern als gerechtfertigt zu betrachten.