EuGH Urteil zu Google: Alptraum wird wahr

Techtix
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil bestimmt, dass Internet-Suchmaschinenbetreiber wie Google Suchanfragen von EU-Bürgern nach einem bestimmten Zeitraum im Suchindex entfernen müssen.

EuGH Urteil Google

Der EuGH stellte dabei fest, dass die EU-Bürger ein Recht darauf haben, dass „Google vergisst.“

EU-Bürger können Antrag „auf Vergessen“ bei Google stellen

Auf Antrag können demnach ab sofort Privatpersonen Einträge aus dem Suchindex von Google entfernen lassen. Kläger war ein spanischer Bürger, der im Rahmen einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1998 immer noch mit diesem Ereignis und seinen Namen auf Google verlinkt wurde. Google darf nun diesen Fall im Suchindexeintrag nicht mehr anzeigen.

Richter: US-amerikanisches Recht ist nicht anwendbar

Auch das Argument von Google, dass die Server in den USA stehen würden und demnach US-amerikanisches Recht gelten würde, ließen die Richter in Luxemburg nicht gelten. Vielmehr urteilen die Richter, dass wer in Europa Geld verdienen würde, sich auch an europäisches Recht halten müsse. Auch das Argument, dass der Index ein automatisierter Prozess sei und deshalb nicht veränderbar wäre, ließen die Richter nicht gelten. In Fällen von Urheberrechtsverletzungen verändert Google die Suchergebnisse nämlich ebenfalls. Die Richter ließen jedoch offen, ab wann genau die Bürger der Europäischen Gemeinschaft ein „Recht auf Vergessen“ gegenüber einem Suchmaschinenbetreiber geltend machen können. Stattdessen stellte der EuGH fest, dass das ungehinderte Informationsinteresse der Allgemeinheit ebenfalls ein Schutzgut sei und in der Einzelfallprüfung zu berücksichtigen sei.

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