Die Telekom ist wegen der Drosselung von DSL-Leitungen durch die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale abgemahnt worden.
Die Verbraucherzentrale fordert, die Klauseln zur Drosselung der Internet-Geschwindigkeit seitens der Telekom wieder aus den DSL-Verträgen zu entfernen.
Verbraucherzentrale NRW: Drosselung nicht mehr zeitgemäß
Die Verbraucherzentrale NRW sieht in der von der Telekom geplanten Maßnahme eine “ unangemessene Benachteiligung der Verbraucher“. Insbesondere sehen die Verbraucherschützer in der von der Telekom geplanten Geschwindigkeitsdrosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde eine nicht mehr zeitgemäße Maßnahme. Bei den heutigen technischen Gegebenheiten sei mit der von der Telekom vorgegebenen Drosselung einer Nutzung des Internets nicht mehr möglich, so die Verbraucherschützer. Besonders das Ansehen von Online-Videos und die Durchführung von Internet-Telefonie sei mit der von der Telekom geplanten Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde unmöglich, so die Verbraucherzentrale NRW.
Auch Bundesnetzagentur will Auskünfte von Telekom
Die Verbraucherschützer wollen der Telekom bis zum 16. Mai eine Frist setzen, die in Form einer Unterlassungserklärung der Telekom zugegangen ist. Würde die Telekom nicht freiwillig auf die Drosselung verzichten, so müsste der Weg war einer gerichtliche Klärung gegangen werden, so die Verbraucherzentrale NRW. Ungemach droht der Telekom auch von der Bundesnetzagentur. Auch die Bundesnetzagentur verlangt von der Telekom bis Mitte Mai hinsichtlich der geplanten DSL-Drosselung nähere Auskunft. Die Telekom hat für Neukunden seit dem 2. Mai 2013 eine monatliche Volumenbegrenzung eingeführt.