Drosselung bei Telekom-Internet-Tarifen: Ursprünglich wollte die Deutsche Telekom die Geschwindigkeit der DSL-Flatrate für Neukunden ab Mai 2013 begrenzen. Nun sollen bis zum Jahr 2018 alle Kunden, also auch die Altkunden von der Drosselung betroffen sein.
Experten gehen jedoch davon aus, dass die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits eher in Kraft treten könnten.
Ursprünglich sollten nur Neukunden betroffen sein
Fraglich bleibt allerdings, ob die bislang angekündigten Datenobergrenzen Bestand haben werden. Weil die Internettechnologie immer weiter voranschreitet und dabei immer mehr Datenverkehr anfällt, könnte das bisherige Obergrenzenvolumen entsprechend nach oben angepasst werden. Experten gehen zudem davon aus, dass eine neue Tarifstruktur und neue Tarifmodelle entwickelt werden. Bis zum Jahr 2018 können Telekom-Kunden der Umstellung auf die neue Tarifstruktur widersprechen.
Bundesnetzagentur überprüft Entertain-Sonderregelung
Danach ist die Übergangsfrist jedoch abgelaufen, sodass sämtliche Telekom-Kunden die Umstellung akzeptieren müssten. Insbesondere die Internettelefonie könnte jedoch den Datenverkehr zusätzlich mit entsprechenden Fernsehangeboten hinsichtlich des dabei anfallenden Volumens nach oben treiben. Bislang gab es jedoch nach Angaben der Telekom noch keine Abwanderungswelle von Kunden. Ob dies auch zukünftig so sein wird, dürfte mitunter auch von dem Verhalten und der Reaktion der Konkurrenten abhängen. Der Telekom-TV-Dienst Entertain ist von der Datendrosselung zudem ausgenommen. Hier gab es bereits seitens Experten heftige Kritik. Dies veranlasste letztlich die Bundesnetzagentur dazu, den Sachverhalt zu überprüfen, um die Transparenz und Netzneutralität hinsichtlich eines offenen Marktes zu gewährleisten.