Weil das französische Unternehmen Ubisoft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert hat, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Unternehmen abgemahnt.
Dabei geht es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht ausschließlich um die Inhalte der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch um die möglichen Auswirkungen, wenn der Nutzer seine Zustimmung zu der geänderten Geschäftsbedingung nicht erteilt.
Strittige AGB von Ubisoft
In der Begründung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen heißt es wörtlich, „verweigern die Spieler die Zustimmung zu den teilweise verbraucherunfreundlich neuen Regelungen, ist kein Zugriff auf den Spieler-Account des Spieles mehr möglich.“ Besonders gravierend wirkt sich dies dann aus, wenn der Spieler beim Betreiber bereits einen Betrag eingezahlt hat. In diesem Fall kann das Spiel so lange nicht weitergeführt werden, bis der Spieler den neuen Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Zudem stößt den Verbraucherschützern bitter auf, dass in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ubisoft auch vermerkt ist, dass die Daten in Kanada gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Verbraucherschützer: Zuvor bereits Prozess gegen Valve gewonnen
Die von den Verbraucherschützern zugesandte Unterlassungserklärung kann von Ubisoft bis zum 11. April unterzeichnet werden. Bereits vor kurzem hatten Verbraucherschützer in einem ähnlichen Fall gegen das Unternehmen Valve einen Prozess gewonnen. Das Unternehmen Valve erklärte sich daraufhin dazu bereit, die strittigen Passagen in der Geschäftsbedingungen entsprechend zu ändern. Ob Ubisoft ähnlich reagieren wird, bleibt abzuwarten.