Der Supreme Court in London galt als letzte Instanz, die die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange noch hätte verhindern können.
Nun hat das Londoner Gericht seinen Urteilsspruch gefällt.
Julian Assange: Verdacht der Vergewaltigung steht im Raum
Assange darf demnach nach Schweden ausgeliefert werden. Assange war 2010 verhaftet worden, da er der Vergewaltigung angeklagt wurde. Assange betrachtet den Vorwurf indes als politisch motiviert. Insbesondere die USA hätten Interesse daran, dass Assange kalt gestellt werde, so der WikiLeaks-Gründer in einer Stellungnahme. Julian Assange bleibt nun nur noch die Hoffnung eine Wiederaufnahnme des Verfahrens zu erreichen. Hierzu müssten allerdings neue Umstände vorliegen, inwieweit dies gegeben ist, ist derzeit noch völlig unklar.
Assange-Anwälte: Nichts unversucht lassen, um Auslieferung doch noch zu verhindern
Dennoch wollen Assanges Anwälte dem Vernehmen nach nichts unversucht lassen, um eine Auslieferung ihres Mandanten nach Schweden zu verhindern, heißt es. Sollte eine Wiederaufnahme des Verfahrens scheitern, bliebe Asssange noch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sollte Assange nun ausgeliefert werden, dürfte der innerstaatliche Klageweg seitens der Assange-Anwälte beschritten werden. Der Fall dürfte sich indes noch einige Zeit in die Länge ziehen. Ob Assange schuldig ist oder nicht, spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle. Vorwiegend geht es um WikiLeaks und nicht um die angebliche Vergewaltigung. Dies ist umso bedrückender, sollten die Vorwürfe gegen Assange sich am Ende als wahr herausstellen.