Kabel Deutschland reduziert ÖR-TV-Angebot

Techtix
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Kabel Deutschland schränkt den TV-Empfang einiger dritter Programme der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ein.

Kabel-Deutschland-TV-Angebot

Dennoch hält der Kabelnetzbetreiber die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich ein.

Bislang 60 Million Euro jährlich an Einspeisegebühr bezahlt

Grund für die Einschränkung ist die Auseinandersetzung um die Weiterführung der Zahlungsbedingungen für das sogenannte Einspeiseentgelt. Mitte letzten Jahres kündigten die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten an, keine Beträge mehr für die Einspeisung ihrer Fernsehsender in das Kabel-TV-Netz an die jeweiligen Betreiber zu überweisen. Bislang zahlten die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten etwa 60 Millionen Euro im Jahr an die Kabelnetzbetreiber, damit diese die Fernsehprogramme in die Kabelnetze einspeisen. Betroffen von der zukünftigen Nichtzahlung sind insbesondere Kabel Deutschland und Unitymedia. Andere Anbieter, darunter auch die Deutsche Telekom erhielten indes von den Fernsehanstalten keine Einspeisentgelte.

Rechtsstreit wird vor Gericht geklärt

Die Argumentation der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten war die, dass die Kabelnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet seien, dass öffentlich-rechtliche-Fernseh- und Rundfunkprogramm in ihre Kabelnetze kostenlos einzuspeisen. Kabel Deutschland indes kündigte bereits im Sommer 2012 rechtliche Schritte gegen die ausbleibende Kabeleinspeisung an. Ab heute überträgt Kabel Deutschland nur noch die jeweils lokale Version einiger dritter Fernsehprogramme. Die nationalen Grundvarianten der dritten Fernsehprogramme sind aber weiterhin in vollem Umfang zu empfangen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Kabel Deutschland den Zugang zu öffentlich-rechtlichen Programm weiter streichen wird, solange kein Gerichtsurteil in der Sache gesprochen wurde.

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