Motorola-Verkaufsverbot in Deutschland möglich: Erst kürzlich hatte Apple eine Klage gegen Samsung gewonnen. Das südkoreanische Unternehmen wurde zu einer Zahlung von 1,05 Milliarden US-Dollar verpflichtet.
Nun könnte dem Google-Tochterunternehmen Motorola etwas Ähnliches widerfahren.
Apple: Googles Tochterunternehmen Motorola Mobility verklagt
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Apple eine einstweilige Verfügung gegen die Motorola Sparte Mobility beantragen kann und somit einen vorläufigen Verkaufsstopp von Smartphones und Tablets in Deutschland erwirken kann. Um dies realisieren zu können, muss Apple jedoch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 25 Millionen Euro leisten.
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Landgericht München I: Patentrechtsverletzung seitens Motorola Mobility
Nach Ansicht des Landgerichts München I verstößt Motorola gegen ein Patent von Apple. Dabei geht es um den sogenannten „Gummiband-Effekt“. Dieser ermöglicht das Zurückfedern von bestimmten Elementen, wenn der Nutzer die Elemente über den Bildschirmrand hinaus verschiebt. Apple kann zudem Motorola zu einer Zahlung von 10 Millionen Euro zwingen und die Zerstörung aller von der Patentrechtsverletzung betroffenen Geräte verlangen. Experten erwarten jedoch, dass Motorola in Berufung gehen wird. Daher dürfte das Urteil des Landgerichts München I nicht rechtskräftig werden, was einen weiteren Verkauf der Motorola-Geräte zumindest bis zum nächstinstanzlichen Urteil in Deutschland gewährleistet. Ob Apple gegen Googles Tochterunternehmen indes weiter vorgehen wird, dürfte fraglich sein. Letztlich könnte Google sich durch seien Rankings in der Suchmaschine Google rächen. Insofern könnte Google am Ende mit Motorola Mobility der Sieger sein und Apple das Nachsehen haben.